1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der IRCAFERMA UG (haftungsbeschränkt), Oberländerstr. 33, 81371 München, Deutschland („IRCAFERMA“) und ihren Kunden („Kunde“) über die Erbringung von Beratungs-, Compliance-, Regulatory-, Repräsentations- und sonstigen geschäftlichen Dienstleistungen.
1.2 IRCAFERMA richtet ihre Leistungen grundsätzlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn IRCAFERMA ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen IRCAFERMA und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2.1 IRCAFERMA bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:
2.2 Der konkrete Leistungsumfang, die jeweiligen Leistungen, Fristen, Vergütung und sonstigen projektspezifischen Bedingungen werden in dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung festgelegt.
2.3 IRCAFERMA ist berechtigt, zur Erbringung einzelner Leistungen geeignete externe Dienstleister, Fachberater, Labore, Prüfstellen oder sonstige Dritte einzubeziehen, soweit dies für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich oder zweckmäßig ist.
3.1 Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von IRCAFERMA durch den Kunden oder durch eine schriftliche Bestätigung des Auftrags durch IRCAFERMA zustande. Die Kommunikation per E-Mail ist ausreichend.
3.2 Angebote von IRCAFERMA sind, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
3.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot oder individuellen Vertrag.
3.4 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung von IRCAFERMA und können zu einer Anpassung der Vergütung und der vereinbarten Fristen führen.
4.1 Die Vergütung für die Leistungen von IRCAFERMA wird individuell vereinbart und im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausgewiesen.
4.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, stellt IRCAFERMA die vereinbarte Vergütung zu Beginn des Projekts in Rechnung.
4.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4 IRCAFERMA ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Vorauszahlung zu beginnen.
4.5 Bei laufenden oder wiederkehrenden Dienstleistungen gelten die jeweils individuell vereinbarten Abrechnungszeiträume.
4.6 Reise-, Übernachtungs- und Transportkosten sowie externe Gebühren, behördliche Gebühren, Labor-, Prüf-, Zertifizierungs-, Registrierungs- oder sonstige Drittanbieter-Kosten sind nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
4.7 Solche zusätzlichen Kosten werden dem Kunden grundsätzlich vor ihrer Entstehung mitgeteilt und bedürfen, soweit möglich, der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.
4.8 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich anwendbaren Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
4.9 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist IRCAFERMA berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen. Die gesetzlichen Rechte von IRCAFERMA bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, IRCAFERMA sämtliche für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Nachweise vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2 Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Angaben und Dokumente vollständig, aktuell und sachlich richtig sind.
5.3 Der Kunde hat IRCAFERMA unverzüglich über Änderungen zu informieren, die für die vereinbarten Dienstleistungen relevant sein können. Dies gilt insbesondere für Änderungen an Produkten, technischen Spezifikationen, Herstellungsprozessen, Unternehmensdaten, Verantwortlichkeiten oder regulatorisch relevanten Dokumenten.
5.4 Der Kunde bleibt für die Einhaltung der auf seine Produkte, Dienstleistungen und Geschäftstätigkeiten anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen verantwortlich, soweit diese Verantwortung nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig auf IRCAFERMA übertragen wurde.
5.5 Der Kunde verpflichtet sich zu einer angemessenen und aktiven Zusammenarbeit mit IRCAFERMA.
5.6 Werden erforderliche Informationen oder Unterlagen trotz Aufforderung nicht innerhalb von 15 Kalendertagen zur Verfügung gestellt, ist IRCAFERMA berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Mitwirkung des Kunden zu unterbrechen oder angemessene Fristen entsprechend zu verlängern.
5.7 Verzögerungen, zusätzliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die aufgrund einer verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Mitwirkung des Kunden entstehen, hat IRCAFERMA nicht zu vertreten.
5.8 Das Recht von IRCAFERMA zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sowie verbindlich angefallene oder nicht mehr vermeidbare Kosten sind vom Kunden zu vergüten.
6.1 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet IRCAFERMA die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen, regulatorischen, behördlichen oder kommerziellen Ergebnisses.
6.2 Insbesondere übernimmt IRCAFERMA keine Garantie dafür, dass:
6.3 Entscheidungen von Behörden, Notified Bodies, Laboren, Prüfstellen, Zertifizierungsstellen, Geschäftspartnern oder sonstigen Dritten liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von IRCAFERMA.
6.4 IRCAFERMA wird die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und mit der erforderlichen fachlichen Sorgfalt erbringen.
7.1 Soweit vereinbart, kann IRCAFERMA im Namen oder im Auftrag des Kunden mit Behörden, Prüfstellen, Laboren, Zertifizierungsstellen, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten kommunizieren.
7.2 Soweit hierfür eine ausdrückliche Vollmacht, Bevollmächtigung oder sonstige rechtliche Voraussetzung erforderlich ist, hat der Kunde diese rechtzeitig bereitzustellen.
7.3 IRCAFERMA haftet nicht für Entscheidungen, Verzögerungen oder Handlungen von Behörden, Prüfstellen, Laboren, Zertifizierungsstellen oder sonstigen Dritten, soweit diese nicht von IRCAFERMA zu vertreten sind.
7.4 Soweit externe Dienstleister oder Dritte Leistungen unmittelbar gegenüber dem Kunden erbringen, gelten zusätzlich deren jeweilige Vertrags- und Geschäftsbedingungen.
8.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen geschäftlichen, technischen, finanziellen und sonstigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
8.2 Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für die Zwecke der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit verwendet und ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
8.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die:
8.4 Die Verpflichtungen aus diesem Abschnitt bestehen auch nach Beendigung des Vertrags fort.
9.1 Sämtliche von IRCAFERMA zur Verfügung gestellten Unterlagen, Konzepte, Analysen, Vorlagen, Texte, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse dürfen vom Kunden ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden.
9.2 Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung über den vereinbarten Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung von IRCAFERMA, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte des Kunden entgegenstehen.
9.3 Allgemeine Methoden, Know-how, Erfahrungen, Arbeitsabläufe und nicht kundenspezifische Bestandteile der Leistung bleiben Eigentum bzw. geistiges Eigentum von IRCAFERMA.
10.1 IRCAFERMA haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet IRCAFERMA nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung von IRCAFERMA für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.5 Soweit die Haftung von IRCAFERMA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von IRCAFERMA.
10.6 IRCAFERMA haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die ausschließlich auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen oder Unterlagen des Kunden oder auf Entscheidungen und Handlungen Dritter beruhen, soweit IRCAFERMA diese Umstände nicht zu vertreten hat.
11.1 IRCAFERMA haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von IRCAFERMA liegen.
11.2 Hierzu gehören insbesondere:
11.3 Die vereinbarten Fristen verlängern sich für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
11.4 Dauert ein solches Ereignis länger als 60 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertragsteil aus wichtigem Grund zu kündigen.
12.1 Die Laufzeit des jeweiligen Vertrags ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.
12.2 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt:
12.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.4 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
12.5 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags sind bereits erbrachte Leistungen, angefallene Kosten sowie verbindlich beauftragte und nicht mehr stornierbare Leistungen Dritter vom Kunden zu vergüten.
13.1 IRCAFERMA bewahrt kundenspezifische Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und der Erfordernisse der jeweiligen Dienstleistung auf.
13.2 Nach Beendigung der Zusammenarbeit kann der Kunde die Herausgabe der von ihm zur Verfügung gestellten Originalunterlagen verlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen von IRCAFERMA entgegenstehen.
13.3 Nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen ist IRCAFERMA berechtigt, Unterlagen zu löschen oder zu vernichten, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
14.1 IRCAFERMA verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
14.2 Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Durchführung und Verwaltung der Vertragsbeziehung, zur Kommunikation mit dem Kunden, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen sowie zur Wahrung berechtigter Interessen von IRCAFERMA verarbeitet, soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
14.3 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich ist. Hierzu können insbesondere Behörden, Prüfstellen, Labore, Zertifizierungsstellen, IT- und sonstige Dienstleister gehören.
14.4 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen und zu den Rechten der betroffenen Personen sind der Datenschutzerklärung von IRCAFERMA zu entnehmen.
15.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von IRCAFERMA anerkannt sind.
15.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von IRCAFERMA anerkannt sind.
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dieses anwendbar wäre.
16.2 Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis München, Deutschland, vereinbart.
16.3 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
17.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
17.2 Für bereits geschlossene Verträge gelten Änderungen dieser AGB nur, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
18.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
18.2 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
IRCAFERMA UG (haftungsbeschränkt)
Oberländerstr. 33
81371 München
Deutschland
Stand: September 2026